In der Kanzlei
Kanzlei Brandt
Lena Brandt
Rechtsanwältin in Osnabrück
- Verteidigt bei
- Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy am Steuer
- Es geht um
- Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
- Erstgespräch
- Am Telefon, unverbindlich
Bei Ihnen
Post, auf die niemand wartet.
Ein Bußgeldbescheid, zugestellt an Ihre Adresse: Aktenzeichen, Betrag, Frist. Er liegt auf dem Küchentisch und geht nicht von allein weg.
Bei Ihnen
Die Frist läuft ab Zustellung.
Zwei Wochen für den Einspruch, gerechnet ab dem Tag im Briefkasten. Dazu die Fragen, die abends kommen: zahlen, warten, wehren?
In der Kanzlei
Ein Anruf genügt.
- Die Akte wird angelegt.
- Die Frist wird notiert und überwacht.
- Die Vollmacht kommt per Post oder per Mail.
Werkzeug der Kanzlei: der Bußgeldlotse
Der Bußgeldlotse ordnet Ihren Fall dem amtlichen Bußgeldkatalog zu und zeigt Ihnen, welches Bußgeld, wie viele Punkte und welches Fahrverbot dort vorgesehen sind. Ob sich daraus etwas machen lässt, besprechen wir am Telefon.
Bei Ihnen
Sie müssen nichts tun. Und nichts sagen.
Ab jetzt läuft der Schriftverkehr über die Kanzlei. Zur Sache äußern müssen Sie sich nicht. Das Warten gehört zum Verfahren, es ist kein Versäumnis.
In der Kanzlei
Die Akte arbeitet.
Akteneinsicht: die vollständige Bußgeldakte wird angefordert.
Messprotokoll: Gerät, Aufstellung und Messung werden geprüft.
Eichschein: die Eichung zum Messzeitpunkt wird kontrolliert.
Schulungsnachweis: die Qualifikation des Messpersonals wird geprüft.
Der Bescheid selbst: Form, Frist und Begründung, Punkt für Punkt.
Bei Ihnen
Sie entscheiden nichts allein.
Ob Einspruch eingelegt wird, ist Ihre Entscheidung. Sie treffen sie nur nicht ohne Vorbereitung: erst wenn die Akte gelesen ist, gibt es etwas, worüber sich entscheiden lässt.
Fragen, die in dieses Gespräch gehören
- Was genau wird mir vorgeworfen, und worauf stützt sich der Vorwurf?
- Was kostet ein Einspruch, und was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
- Was bedeutet der Bescheid für Punkte, Fahrverbot und meinen Alltag?
Keine davon müssen Sie vorbereiten. Sie werden beantwortet, bevor Sie sich festlegen.
In der Kanzlei
Besprochen, nicht verordnet.
Wenn die Akte gelesen ist, ruft die Kanzlei an. Sie hören in ruhigen Sätzen, was drinsteht, was ein Einspruch bedeutet und was er kostet. Dann entscheiden Sie.
Beispielstimmen, frei erfunden. Beim echten Einsatz stehen hier belegte Stimmen der Kanzlei.
„Ich habe einmal angerufen, den Bescheid abfotografiert und dann erst wieder von der Sache gehört, als es etwas zu entscheiden gab."
„Frau Brandt hat mir am Telefon erklärt, was in meiner Akte steht. In Sätzen, die man versteht. Entschieden haben wir zusammen."
In der Kanzlei
Geben Sie den Brief ab.
Ein Anruf, ein Foto vom Bescheid, mehr braucht es für den Anfang nicht. Ab dann liegt die Akte hier.
0541 40 90 80Erstgespräch am Telefon, unverbindlich.
Rechtsanwältin Lena Brandt
Kanzlei Brandt, Musterstraße 12, 49074 Osnabrück