0541 40 90 80
Beispieldaten

In der Kanzlei

Kanzlei Brandt

Lena Brandt

Rechtsanwältin in Osnabrück

Verteidigt bei
Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy am Steuer
Es geht um
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Erstgespräch
Am Telefon, unverbindlich
0541 40 90 80

Bei Ihnen

Post, auf die niemand wartet.

Ein Bußgeldbescheid, zugestellt an Ihre Adresse: Aktenzeichen, Betrag, Frist. Er liegt auf dem Küchentisch und geht nicht von allein weg.

Ein gelber Behördenumschlag mit Sichtfenster liegt neben einem Haustürschlüssel auf einem hellen Küchentisch.

Bei Ihnen

Die Frist läuft ab Zustellung.

Zwei Wochen für den Einspruch, gerechnet ab dem Tag im Briefkasten. Dazu die Fragen, die abends kommen: zahlen, warten, wehren?

Ein Wandkalenderblatt auf dem Küchentisch, ein Tag ist mit rotem Kugelschreiber eingekreist.

In der Kanzlei

Ein Anruf genügt.

Eine aufgeschlagene Handakte mit rotem Heftfaden und Füller im warmen Abendlicht.
  • Die Akte wird angelegt.
  • Die Frist wird notiert und überwacht.
  • Die Vollmacht kommt per Post oder per Mail.

Werkzeug der Kanzlei: der Bußgeldlotse

Der Bußgeldlotse ordnet Ihren Fall dem amtlichen Bußgeldkatalog zu und zeigt Ihnen, welches Bußgeld, wie viele Punkte und welches Fahrverbot dort vorgesehen sind. Ob sich daraus etwas machen lässt, besprechen wir am Telefon.

Bei Ihnen

Sie müssen nichts tun. Und nichts sagen.

Ab jetzt läuft der Schriftverkehr über die Kanzlei. Zur Sache äußern müssen Sie sich nicht. Das Warten gehört zum Verfahren, es ist kein Versäumnis.

Eine halb volle Kaffeetasse neben einem gefalteten Brief auf dem Küchentisch, Stille am Morgen.

In der Kanzlei

Die Akte arbeitet.

Bl. 1

Akteneinsicht: die vollständige Bußgeldakte wird angefordert.

Bl. 2

Messprotokoll: Gerät, Aufstellung und Messung werden geprüft.

Bl. 3

Eichschein: die Eichung zum Messzeitpunkt wird kontrolliert.

Bl. 4

Schulungsnachweis: die Qualifikation des Messpersonals wird geprüft.

Bl. 5

Der Bescheid selbst: Form, Frist und Begründung, Punkt für Punkt.

Ein Füller und eine Lesebrille auf einem Messprotokoll mit unscharfen Zahlenkolonnen.

Bei Ihnen

Sie entscheiden nichts allein.

Ob Einspruch eingelegt wird, ist Ihre Entscheidung. Sie treffen sie nur nicht ohne Vorbereitung: erst wenn die Akte gelesen ist, gibt es etwas, worüber sich entscheiden lässt.

Fragen, die in dieses Gespräch gehören

  • Was genau wird mir vorgeworfen, und worauf stützt sich der Vorwurf?
  • Was kostet ein Einspruch, und was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
  • Was bedeutet der Bescheid für Punkte, Fahrverbot und meinen Alltag?

Keine davon müssen Sie vorbereiten. Sie werden beantwortet, bevor Sie sich festlegen.

In der Kanzlei

Besprochen, nicht verordnet.

Wenn die Akte gelesen ist, ruft die Kanzlei an. Sie hören in ruhigen Sätzen, was drinsteht, was ein Einspruch bedeutet und was er kostet. Dann entscheiden Sie.

Beispielstimmen, frei erfunden. Beim echten Einsatz stehen hier belegte Stimmen der Kanzlei.

„Ich habe einmal angerufen, den Bescheid abfotografiert und dann erst wieder von der Sache gehört, als es etwas zu entscheiden gab."
M. K., Osnabrück (Beispiel)
„Frau Brandt hat mir am Telefon erklärt, was in meiner Akte steht. In Sätzen, die man versteht. Entschieden haben wir zusammen."
S. R., Georgsmarienhütte (Beispiel)
Ein abgehobener Telefonhörer neben dem Apparat auf dem Schreibtisch, warmes Lampenlicht.
Eine geschlossene Handakte, mit rotem Faden zugebunden, liegt allein auf dem Schreibtisch im Abendlicht.

In der Kanzlei

Geben Sie den Brief ab.

Ein Anruf, ein Foto vom Bescheid, mehr braucht es für den Anfang nicht. Ab dann liegt die Akte hier.

0541 40 90 80

Erstgespräch am Telefon, unverbindlich.

Porträt einer Anwältin im Blazer vor einer Bücherwand, warmes Abendlicht (KI-erzeugtes Beispielbild).

Rechtsanwältin Lena Brandt

Kanzlei Brandt, Musterstraße 12, 49074 Osnabrück